Fachkräfteeinwanderung soll schneller gehen

Von links nach rechts: Sigrid Zimmerling (Leitende Geschäftsführerin IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg), Nico Lauxmann (Oberbürgermeister Kornwestheim), Nicole Ackermann (Geschäftsführerin Kreishandwerkerschaft Ludwigsburg); Bildquelle: IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg
Die Stadt Kornwestheim, die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK) und die Handwerkskammer Region Stuttgart (HWK) wollen gemeinsam dafür sorgen, dass internationale Fachkräfte schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Kooperationsvereinbarung wurde am 21. Mai unterzeichnet – die Umsetzung startet sofort. Ziel der Zusammenarbeit ist es, Unternehmen bei der Einstellung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland zu unterstützen und bürokratische Hürden abzubauen. Die Kammern übernehmen eine zentrale Rolle: Sie beraten die Betriebe, prüfen die notwendigen Unterlagen und leiten vollständige Anträge direkt an die Ausländerbehörde weiter. Diese kann das Verfahren ohne Verzögerung starten, da Nachforderungen entfallen. Die Kooperationspartner versprechen sich mehr Transparenz und eine spürbare Beschleunigung der Verfahren – eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
„Viele Unternehmen stehen unter Druck, offene Stellen zu besetzen. Wir schaffen mit dieser Vereinbarung mehr Tempo und Verlässlichkeit“, betont Sigrid Zimmerling, Leitende Geschäftsführerin der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg.
„Ausländische Fachkräfte können durch diese Kooperation zukünftig deutlich schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden“, ergänzt Nicole Ackermann, Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Ludwigsburg.
Auch Kornwestheims Oberbürgermeister Nico Lauxmann sieht klare Vorteile: „Mit der Vorklärung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen durch die Kammern haben wir klare Strukturen und gewinnen wichtige Kapazitäten für den Entscheidungsprozess.“
Die Kooperation zwischen IHK, HWK und der Stadt Kornwestheim umfasst neben der Beratung zu rechtlichen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung auch die Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Kammern handeln dabei in Untervollmacht für die Unternehmen. Die Ausländerbehörde startet unmittelbar das Anerkennungsverfahren, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und stellt bei Erfolg die Vorabzustimmung zur Visumerteilung aus. Ergänzend erhalten die Unternehmen Informationen und Ansprechpartner zu Themen wie Onboarding, Qualifizierung und Integration internationaler Fachkräfte im Betrieb.

